Internationale Logistiklösungen und Transporte von Lithiumbatterien
Lithium haltige Batterien und Akkumulatoren - im Folgenden "Lithiumbatterien" - sind aus unserem alltäglichen Berufs- und Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Durch ihr geringes Gewicht und ihren sehr hohen Energiegehalt, ist die Lithiumbatterie heutzutage weltweit vielfach in jedem Haushalt, Unternehmen und in jeder Hosentasche vertreten. Sie ist ein geeigneter Energielieferant für Gewerbe, Industrie und Freizeit sowie für die Mobilität und Kommunikation der Gegenwart und Zukunft.
Durch ihre hohe Energiedichte sind Lithiumbatterien jedoch nicht nur ein effizienter Energiespeicher sondern bringen zudem ein gewisses Gefahrenpotential mit sich. Lithiumbatterien sind als Gefahrgut eingestuft und unterliegen somit, je nach Lithiumgehalt und Nennenergie, strengen einfuhr-, transport- und gefahrgutrechtlichen Regelungen und Beschränkungen, unter anderem hinsichtlich der Herstellung, der Zulassung, der Verpackung, der Dokumentation und des Transportes selbst.
Nichts desto trotz kommt es bei internationalen Transporten von Lithiumbatterien immer wieder zu Zwischenfällen, bei denen die Batterien gefährliche Gase freisetzen (das sog. Ausgasen), ätzende Flüssigkeiten verlieren
oder erhebliche Temperaturen entwickeln, abbrennen und/oder Brände auslösen.
Auf der Grundlage werden die gefahrgut- und transportrechtlichen Regelwerke stetig überarbeitet und erweitert, was den internationalen Transport von intakten Lithiumbatterien zu einem sehr komplexen Thema macht und die beteiligten Parteien regelmäßig vor große Herausforderungen stellt. Wenn es weiterführend zu internationalen Transporten von Prototypen, beschädigten Lithiumbatterien (transportsicher) oder gar beschädigten, nicht transportsicheren Lithiumbatterien kommt, ist es für einen Hersteller, Händler, Verwerter oder eine andere beteiligte Partei, kaum noch umsetzbar.
Die netcon int. GmbH hat sich mit ihrer registrierten Handelsmarke "Dangerous Goods Industrial" auf den internationalen Transport von Gefahrgut und Lithiumbatterien spezialisiert und bietet ihren Kunden in diesem Bereich eine Vielzahl von effizienten und zuverlässigen Lösungen, auf Grundlage der aktuellen Gefahrgutvorschriften und Regelwerken - IMDG-Code (Seetransport), IATA-DGR (Luftfracht), ADR (Transport über die Straße), ADN (Binnenschiffstransport), RID (Bahntransport), Kreislaufwirtschaftsgesetz, Basler Übereinkommen respektive EG Nr. 1013/2006, etc.
Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Transportlösungen per Seefracht und Luftfracht (falls zugelassen)
Europaweite ADR-Transporte
Lagerung von Lithiumbatterien
ADR, IATA, IMDG-konforme Dokumentation
ADR, IATA, IMDG-konforme Verpackung / Beschriftung
Transport-Notifizierung (grenzüberschreitender Abfalltransport)
Bereitstellung von Transportkisten/-behältern
Erstellung eines Rückführungskonzeptes / Take-Back Scheme
Festlegung der Transportvorschriften durch die BAM (defekte Batterien)
Entsorgung & Recycling/Verwertung
Gefahrgutklasse 9
UN 3090 - LITHIUM-METALL-BATTERIEN
(einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
UN 3091 - LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
(einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
UN 3091 - LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
(einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
UN 3480 - LITHIUM-IONEN BATTERIEN
(einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
UN 3481 - LITHIUM-IONEN BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
(einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
UN 3481 - LITHIUM-IONEN BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
(einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT
(Lithium-Ionen Batterien oder Lithium-Metall Batterien)
Welche Arten von Batterien transportieren wir?
intakte Lithiumbatterien mit einer Energie von <100Wh
intakte Lithiumbatterien mit einer Energie von <100Wh
Lithiumbatterien mit unter 1000 Punkten gem. 1.1.3.6 ADR
Prototypen /nicht UN-geprüfte Muster
Defekte / End-of-Life Batterien
beschädigte Lithiumbatterien (unkritisch/transportsicher)
kritisch beschädigte Lithiumbatterien (nicht transportsicher)
Lithiumbatterien zur Entsorgung/Verwertung (Abfall)
(Einzelfallprüfung erforderlich)
Die gefahrgutrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Verpackung, Dokumentation oder des Transportes selbst, sind je nach Verkehrsträger, Nennleistung, Lithiumgehalt, Einstufung und Zustand oder Endverbleib der Lithiumbatterie ganz unterschiedlich und in den jeweiligen Abschnitten, Sondervorschriften oder Verpackungsanweisungen geregelt.
Neben den spezifischen Anforderungen kommen jedoch zusätzlich noch allgemein gültige Vorschriften zum Tragen, wie beispielsweise der Ladezustand der Batterie, die Berufung eines Gefahrgutbeauftragten für die verschiedenen Verkehrsträger, die Herstellung unter einem Qualitätssicherungsprogramms oder die Einhaltung und der Nachweis über das "UN Manual of Tests and Criteria" Kapitel 38.3.
In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen mit unserem Team gerne zur Seite und erarbeiten einen ganzheitlichen Lösungsansatz.
Einfach erklärt!
UN 3090 - LITHIUM-METALL-BATTERIEN
(einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
UN 3480 - LITHIUM-IONEN BATTERIEN
(einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
Als engagiertes und zertifiziertes Mitglied in der WCA (World Cargo Alliance), verfügen wir über ein zertifiziertes und höchst professionelles Partnernetzwerk, in über 190 Ländern und mit über 849 spezialisierten Standorten - weltweit!
Trotz der hohen und individuellen Anforderungen der einzelnen Ladungstypen (Explosivstoffe, Rüstungsgüter, Pyrotechnik, gefährlicher und ungefährlicher Abfall, Gefahrgut) sowie (Transit-)Staaten, können wir aufgrund unserer einzigartigen Struktur umfangreiche und staatenübergreifende Transportdienstleistungen anbieten - auf höchstem Niveau.
Folgen Sie dem Link zu unserem Unternehmensprofil, über das WCA Logo und erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und unsere Leistungen.
Neben dem internationalen Transport von Lithiumbatterien bzw. Waren der bereits o.g. UN-Nummern, bietet die netcon int. GmbH "DG Industrial" Ihren Kunden zudem internationale Transportdienstleistungen sogenannter batteriespezifischer Gefahrgüter.
Hierunter fallen beispielsweise als Gefahrgut eingestufte Laugen der Klasse 8 (ätzende Stoffe), ungereinigte leer Verpackungen der zuvor genannten Gefahrgüter, bleihaltige Gefahrgüter der Klasse 6.1 (giftige Stoffe), umweltgefährdende Stoffe oder weitere, auch konventionelle Ladungen, die direkt oder indirekt mit der Herstellung oder Verwertung von Batterien verbunden sind.
Lassen Sie uns auch über Ihr Projekt sprechen und einen gemeinsamen Lösungsweg erarbeiten!