Grenzüberschreitende Abfalltransporte und Entsorgungsprojekte
Der internationale Transport, das Recycling und die fachgerechte und umweltschonende Entsorgung von ungefährlichen und gefährlichen Abfällen, spielt in der heutigen Zeit eine größere Rolle als jemals zuvor. Da die Schonung unserer Umwelt nahezu überall auf der Welt zunehmend in den Fokus gerät, die Abfallproduktion durch das Konsumverhalten und die ständig wachsende Weltbevölkerung ein Dauerhoch erlebt, aber auch Produkte wie beispielsweise die Lithium-Ion-Batterie, in einer Vielzahl von ganz alltäglichen Produkten unverzichtbar geworden sind, sehen wir uns jetzt und in Zukunft mit großen Mengen von Abfällen konfrontiert. Diese Abfälle können ganz unterschiedlicher Natur sein und, sowohl im privaten als auch im gewerblichen und industriellen Bereich, auf der ganzen Welt entstehen. Manche dieser Abfälle können in speziellen Anlagen effizient verwertet, andere Abfälle nur in bestimmten Anlagen fachgerecht entsorgt werden.
Der Transport solcher Abfälle ist, je nach Einstufung und Endbestimmung, streng reglementiert und erfordert eine umsichtige Vorgehensweise, ein fundiertes Fachwissen aus verschiedensten rechtlichen Grundlagen (z.B. Abfallrecht, Zollrecht, Transportrecht, Gefahrgutrecht, etc.) sowie einschlägige Erfahrung im Umgang und in der Abwicklung.
Mit ihrem Unternehmensbereich und der eingetragenen Handelsmarke "Global Waste Solutions", setzt die netcon int. GmbH sowohl deutschlandweite als auch europa- und weltweite Abfallprojekte sowie Waste Streams um und versorgt ihre Kunden, in Zusammenarbeit mit einem höchst spezialisiertem Netzwerk aus Entsorgung und Transport, mit einer Vielzahl von effizienten Leistungen, rund um's Thema "Waste".
Basierend auf den zuvor genannten Anforderungen und dem breiten Spektrum an einbezogenen Aufgabenfeldern, hat sich die netcon int. GmbH, seit ihrer Gründung in 2016, eine hervorragende und strategisch wertvolle Struktur und ein umfassendes Netzwerk zu hochspezialisierten Fachfirmen aufgebaut.
Schlüsselkompetenzen
Analyse, abfallrechtliche und gefahrgutrechtliche Einordnung
sach- und fachgerechte Verpackung von (Sonder-) Abfällen / GG
Notifizierung von internationalen Abfalltransporten (Basel Con.)
Dokumentation nach Abfall- und Gefahrgutrecht (IMDG, ADR, KrWG, etc.)
europaweite Verwertungs- und Entsorgungsdienstleistungen
abfall- und gefahrgutrechtliche Beratung
seemäßiger Stau und luftfrachtgerechte Verpackung
Abfalltransporte per Landverkehr - verschiedene Fahrzeugtypen
Abfalltransporte per Seefracht - Charter- und Linien-Verschiffungen
Abfalltransporte per Luftfracht - Linien-Flüge, Charter-Flüge
multimodale Logistik- / Supply Chain Lösungen
Zollabwicklung im Import, Export und Transit
Als Spezialist für die Planung und Umsetzung umfassender Logistikketten und Projekte, über den See-, Land- und Luftweg, versorgt die netcon int. GmbH seine Kunden neben den reinen Transportdienstleistungen zusätzlich mit einer Vielzahl von logistischen Nebenleistungen sowie Leistungen aus dem Bereich Entsorgung sowie Verwertung, und bietet auf der Basis ein umfassendes und ganzheitliches Leistungsspektrum, weit über europäische Grenzen hinaus.
Als aktives und zertifiziertes Mitglied der WCA (World Cargo Alliance) Dangerous Goods, verfügen wir über risikozertifiziertes sowie höchst professionelles Partnernetzwerk, in über 190 Ländern und mit über 849 spezialisierten Standorten - weltweit.
Auf dieser Grundlage können wir trotz einer Vielzahl nationaler sowie international geltender Regelwerke einen kühlen Kopf bewahren und unseren Kunden umfangreiche und grenzüberschreitende Gefahrgutlogistik - auf höchsten Niveau - anbieten.
Besuchen Sie gerne unser WCA Unternehmensprofil über das links eingeblendete Logo und erfahren Sie mehr über unser Unternehmen sowie unsere Leistungen im internationalen Abfall- und Gefahrgutgeschäft.
Abfälle - Definition nach §3 (1) KrWG:
Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe und Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Indikatoren für die Eigenschaft Abfall sind beispielsweise: "Abfall", "Entsorgung", "Verwertung", "Recycling" oder "Beseitigung".
Beispiel: 16 04 02* Feuerwerkskörperabfälle
Gefährliche und ungefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle nach §3 (5) KrWG:
Gefährlich im Sinne des Gesetzes sind die Abfälle, die durch Rechtsverordnung, nach §48 Satz 2 oder oder aufgrund einer solchen Rechtsverordnung bestimmt worden sind. (sechsstellige Abfallschlüsselnummer mit Stern (*))
Nicht gefährliche Abfälle nach §3 (5) KrWG:
Gefährlich im Sinne des Gesetzes sind die Abfälle, die durch Rechtsverordnung, nach §48 Satz 2 oder oder aufgrund einer solchen Rechtsverordnung bestimmt worden sind. Nicht gefährlich im Sinne dieses Gesetzes sind alle übrigen Abfälle. (sechsstellige Abfallschlüsselnummer ohne Stern)
Rechtliche Grundlagen
Basler Übereinkommen / EG Nr. 1013/2006, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), Nachweisverordnung (NachwV), Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Sprengstoffgesetz (SprengG), Sprengstoffverordnungen (SprengV), Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffenverordnung (AWaffV), Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), Dual Use Verordnung, International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG), Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR, RID, ADN, Bundes Immissionsschutzgesetz (BimSchG), IATA-DGR Code, CMR Übereinkommen, CTU Packrichtlinien, Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB), Gefahrgutbeförderungsgesetz (GBefG), Gefahrgut Ausnahmeverordnung
Die oben stehende Übersicht ist lediglich ein Ausschnitt aus den potentiell zutreffenden Rechtsgrundlagen eines internationalen Abfalltransportes - weitere Rechtsgrundlagen können zutreffend sein. Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu diesem Thema zu erfahren.
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Wir stehen Ihnen gerne auch für Ihr nächstes Abfallprojekt zur Verfügung