Internationale Rüstungs- und Explosivstofftransporte
Die netcon int. GmbH Defense & Explosives ist eine der in Europa führenden Speditionen für den internationalen Transport von Rüstungsgütern und Munition, Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie, im Allgemeinen, Waren die unter das Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Gefahrgutrecht sowie Kriegswaffenkontrollrecht fallen.
Durch die einzigartige Struktur, bestehend aus
- europaweit operierenden EXII/III geschützten ADR-Fahrzeugen
- Fahrern und Lagerperosnal mit Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
- Waffen- und Explosivstofflagerflächen in Hafennähe (Gefahrgutklassen 1.1 bis 1.4)
- umfangreicher Erfahrung im Container- und Stückgut Import/Export über die deutschen und europäischen See- und Flughäfen
- einem zertifizierten internationalen Partnernetzwerk
bietet die netcon int. Ihren Kunden erstklassige Logistiklösungen, aus ganz Europa in die Welt.
Internationale Pyrotechnik-/ Explosivstofftransporte
Der internationale Transport von Gefahrgütern der Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff - gehört zu den Kernkompetenzen der netcon int. GmbH und wird über die registrierte Handelsmarke "Defense & Explosives" abgewickelt.
Die Transporte von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen stellen einen ganz eigenen, sehr speziellen und restriktiven Sektor in der Gefahrguttransport-Branche. Dies macht die netcon int. GmbH Defense & Explosives zu einem von wenigen spezialisierten Ansprechpartnern, in ganz Europa.
Der Transport selbst sowie auch die Verpackung, das involvierte Equipment, die Dokumentation und das Personal unterliegen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene einer Vielzahl von umfangreichen Anforderungen, individuellen Genehmigungssituationen sowie strengsten Kontrollen.
Auf Grundlage unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich internationaler Gefahrguttransporte, speziellen Zertifizierungen/Genehmigungen, einer umfangreichen Sach- und Fachkenntnis aus dem Bereich relevanter Vorschriften (ADR, IMDG, IATA, RID, ADN, Sprengstoffrecht, Waffenrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz, Abfallrecht etc.) sowie unserem etablierten Partner-Netzwerk im Bereich internationaler Explosivstoff- und Gefahrguttransporte, bieten wir unseren Kunden die Umsetzung zuverlässiger Transportkonzepte sowie relevante logistische Zusatzleistungen, auf höchstem Niveau.
Neben dem reinen Hauptlauf per Luftfracht oder Seefracht, bieten wir unseren Kunden zusätzlich europaweite Lösungen im Straßenverkehr (EXII / EXIII ADR Fahrzeuge), Lagermöglichkeiten für die temporäre oder dauerhafte Lagerung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, europaweite Beantragung von Transit- und Transportgenehmigungen sowie das seemäßige und luftfrachtgerechte Stauen und Packen von Ladungsträgern.
Unser namhafter Kundenstamm aus Automobil-/Chemieindustrie, Luft- und Raumfahrt, Rüstungsindustrie, Verteidigung und Behörden, sowie Straßen-/Berg-/ und Minenbau, beschreibt uns als einen stets zuverlässigen, kompetenten und ausgesprochen engagierten Partner, der weiß worauf es im Bereich internationaler Explosivstofftransporte ankommt und der seinen Kunden eine einzigartige Struktur zur Verfügung stellt.
Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Internationale Seefracht per Linie oder Charter
Internationale Luftfracht per Linie oder Charter
Europaweite ADR-Landverkehre mit verschiedenen Fahrzeugtypen
Europaweite Beantragung von Transitgenehmigungen
Lagerung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Zollformalitäten im Import, Export und Transit
ADR, IATA DGR und IMDG konforme Verpackung und Dokumentation
seemäßiges Stauen und Packen von Ladungsträgern
Erstellung von internationalen Transportkonzepten
Welche Ladungen transportieren wir?
Explosivstoffe (Sprengmittel, Treibmittel - z.B. Schwarzpulver, Nitroglycerin)
pyrotechnnische Sätze
Zündmittel und Anzündmittel
pyrotechnische Gegenstände (z.B. Seenotsignale)
Feuerwerkskörper der Klassen F1 bis F4
Sprengzubehör, sonstige explosionsgefährliche Stoffe
Güter zu Demilitarisierungszwecken
gefährliche Abfälle der Gefahrgutklasse 1
Munition, Komponenten von Munition
Unterklassen der Gefahrgutklasse 1
1.1
Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. Eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst
1.5
Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe, die so unempfindlich sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder des Überganges eines Brandes in eine Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen sehr gering ist. Als Minimalanforderung für diese Stoffe gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen.
1.2
Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.
1.3
Stoffe und Gegenstände die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr Splitter, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, a) bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht oder b) die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen.
1.6
Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind. Diese Gegenstände enthalten nur extrem unempfindliche Stoffe und weisen eine zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung auf.
1.4
Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Ein von außen einwirkendes Feuer darf keine praktisch gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Versandstückes nach sich ziehen.
Beschreibung der Verträglichkeitsgruppen
A
Zündstoff
B
Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen, für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten.
C
Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff und Gegenstand mit solchem explosivem Stoff.
D
Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen.
E
Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung
F
Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung oder ohne treibende Ladung
G
Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem als auch Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff
H
Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält
J
Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gel enthält
K
Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstof enthält
L
Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert
N
Gegenstand, der nur extrem unempfindliche Stoffe enthält
S
Stoff oder Gegenstand der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende gefährliche Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt
Definition "Explosive Stoffe"
Feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten können.
Definition "pyrotechnische Sätze"
Stoffe oder Stoffgemische, mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen als Folge nicht detonativer, selbstunterhaltender, exothermischer chemischer Reaktion erzielt werden soll.
Transport von waffenrechtlichen Gegenständen (Waffen, Munition, wesentliche Teile)
Der internationale Transport von zivilen Waffen, wesentlichen Bestandteilen von Waffen, Munition oder Munitionskomponenten, stellt die beteiligten Unternehmen und Parteien regelmäßig vor große Herausforderungen und kann bei unsachgemäßer Abwicklung schnell zu zeitlichen Verzögerungen, Strafen und erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Je nach Einstufung und Klassifizierung, unterliegen zivile waffenrechtliche Gegenstände und Munition in Deutschland einer Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, die beispielsweise die Produktion, den Handel, den Erwerb, den Transport oder die Lagerung und Aufbewahrung betreffen und regulieren - z.B. das Waffengesetz, die Allgemeine Waffenverordnung, das Sprengstoffgesetz, das Beschussrecht, die Außenwirtschaftsverordnung.
Auch in den etwaigen Export-, Import und Transitstaaten im EU-Ausland oder auf internationaler Ebene, werden die Güter teilweise sehr unterschiedlich klassifiziert und es können wiederum ganz unterschiedliche Anforderungen an den Transport, die Einfuhr, Durchfuhr oder die Aufbewahrung gestellt werden.
Beispielsweise erfordern einige Munitionstypen in Deutschland lediglich eine Transitgenehmigung gemäß Waffenrecht, wohingegen die gleichen Waren in den deutschen Anrainerstaaten dem Kriegswaffenrecht unterliegen und eine polizeiliche oder zivile Eskorte, doppelte Besatzung im Fahrzeug sowie eine Transitgenehmigung nach Kriegswaffenrecht erfordern.
Dies kann bei einer fehlerhaften Abwicklung entsprechend zu ernsten Konsequenzen führen.
Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Internationale Seefracht und Luftfrachtlösungen
Europaweite ADR Transporte (EX II / III, Befähigungsschein)
Beantragung von waffenrechtlichen Genehmigungen
seemäßige Verpackung, Stau und Ladungssicherung
Zollabwicklung im Import-, Export und Transit
Lagerung von Munition/Waffen
Hafenhandling und Abwicklung
Dokumentation gemäß IATA, IMDG, ADR, RID, ADN
Distribution und Kommissionierung
Welche Ladungen transportieren wir?
Sport- und Jagdwaffen
Munition und Munitionskomponenten (z.B. Projektile)
wesentliche Bestandteile von Waffen
Treibladungspulver
freigestellte Waffen und Munition
pyrotechnische Munition
Behördenmunition, Waffen und Equipment
Übungsmunition (Target Practice)
verbotene Munition, Waffen oder Gegenstände (gemäß BKA)
Abfälle aus dem Bereich Waffe und Munition
Güter zur De- und Entmilitarisierung
Optiken und Equipment
Neben den verschiedenen nationalen Rechtsgrundlagen gelten darüber hinaus, im europaweiten sowie internationalen Verkehr, zusätzlich auch multilaterale Abkommen oder internationales Recht - beispielsweise das ADR, RID, ADN, der IMDG oder IATA-DGR (Gefahrgutrichtlinien für den Transport per Straße, Schiene, Binnenschiff, Seeschiff oder Flugzeug - sowie ganz individuelle Regularien, beispielsweise in den betroffenen Seehäfen oder der beteiligten Reedereien, Fluglininen und Umschlagsplätze.
Die netcon int. GmbH hat sich mit ihrer registrierten Handelsmarke "Arms & Ammo" auf den Transport ziviler Waffen und Munition spezialisiert und auf Grundlage der jahrelangen Erfahrung und detailliertem Fachwissen eine einzigarte Struktur in Europa aufgebaut. Sie versorgt ihre Kunden auf der Grundlage mit zuverlässigen und effizienten Transportlösungen sowie umfassenden Versorgungsketten, im europaweiten Landverkehr sowie im internationalen Verkehr, auf dem See-, Land- und Luftweg.
Neben dem reinen Transport bietet die netcon int. GmbH ihren Kunden zudem ein breites Spektrum logistischer Nebenleistungen, beispielsweise aus den Bereichen Genehmigungswesen, Zoll, seemäßiger Verpackung und Stau, Lagerung und Distribution.
Neben dem reinen zivilen Markt, beispielsweise in den Bereich Sport, Jagd und Sicherheit, arbeitet die netcon int. GmbH zudem auf internationaler Ebene mit verschiedensten Spezialeinheiten, Polizei oder Zollbehörden zusammen.
Militärische Rüstungsgüter, Munition und Equipment
Mit ihrer eingetragenen Handelsmarke "Defense & Explosives" hat sich die netcon int. GmbH auf den internationalen Transport von Militärladungen unterschiedlichster Einstufung spezialisiert.
Sowohl explosive Stoffe und Gegenstände, waffenrechtliche, kriegswaffenrechtliche, abfallrechtliche, gefahrgutrechtliche und konventionelle Ladungen werden in diesem Sektor für internationale Militäreinheiten, unter strengster Einhaltung der Regularien, transportiert.
Aufgrund der sehr komplexen, umfangreichen und in europäischen Ländern variierenden Gesetzeslage, setzt die netcon int. GmbH hier auf die enge Zusammenarbeit mit einem eingespielten Team von Logistikpartnern, die für nahezu jedes geographische Gebiet in Europa ihre ganz eigenen Stärken sowie Know-How mitbringen.
Basierend auf einer Flotte von über 70 ADR-Sprengstofffahrzeugen, geschultem Perosnal, hafennahen Lagerstandorten für den Umschlag, den seemäßigen Stau und die zollrechtliche Abfertigung sowie einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit mit Linienreedereien, Airlines und Behörden, stellt die netcon int. GmbH für ihre Kunden in diesem Sektor einen wertvollen Ansprechpartner und Dienstleister dar.
Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Internationale Seefracht und Luftfrachtlösungen
Europaweite ADR Transporte (EX II / III, Befähigungsschein)
Beantragung von waffenrechtlichen Genehmigungen
seemäßige Verpackung, Stau und Ladungssicherung
Zollabwicklung im Import-, Export und Transit
Lagerung von Munition/Waffen
Hafenhandling und Abwicklung
Dokumentation gemäß IATA, IMDG, ADR, RID, ADN
Manöver-Logistik / Stützpunkt-Versorgung
Welche Ladungen transportieren wir?
kriegswaffenrechtliche Gegenstände
Munition und Munitionskomponenten (z.B. Projektile)
wesentliche Bestandteile von Waffen
Treibladungspulver
militärische Ausrüstung und Equipment
Militär-Fahrzeuge
Munitions-Muster
Übungsmunition (Target Practice)
verbotene Munition, Waffen oder Gegenstände (gemäß BKA)
Abfälle aus dem Bereich Waffe und Munition
Güter zur De- und Entmilitarisierung
Optiken und Equipment
Lagerung von Explosivstoffen und Munition
Die Lagerung von gefährlichen, explosiven, genehmigungspflichtigen oder auch sogenannten verbotenen Waren gemäß Waffenrecht, ist in der Regel ein logistischer Zwischenschritt, den es zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren gilt.
Nichts desto trotz können Lagerzeiten oder die sogenannte "transportbedingte Aufbewahrung" in einem nationalen oder internationalen Warenfluss nie ganz vermieden werden. Bei konventionellen Ladungen ist dies in der Regel kein Problem und auch der Kostenfaktor hält sich in Grenzen. Anders sieht es schon bei gefährlichen Gütern der Klassen 2 bis 6, 8 und 9 aus. Hier kommen für die verschiedenen Waren und Klassen bereits bestimmte gefahrgut- und lagerrechtlichen Voraussetzungen ins Spiel, welche die Lagerung nur in speziell dafür vorgesehen Lagern und Bereichen ermöglicht.
Hinsichtlich der Lagerung von Gefahrgütern der Klasse 1 (Explosivstoffe), waffenrechtlichen Gegenständen wie beispielsweise Munition, abfall- oder kriegswaffenrechtlichen Waren, stehen die beteiligten Parteien oft vor großen Herausforderungen, da die Lager- und Aufbewahrungsmöglichkeiten hier sehr stark reglementiert sind und kaum Lagermöglichkeiten vorhanden sind.
Hier bietet die netcon int. GmbH ihren Kunden speziell auf die Lagerung derartiger Waren ausgelegte Lösungen, die sowohl den Vorlauf und Nachlauf zu und von den See- und Flughäfen, als auch die temporäre Aufbewahrung und dauerhafte Lagerung ermöglichen und vereinfachen.
In Kombination mit unseren hafennahen Standorten und unseren logistischen Zusatzleistungen innerhalb der Lagerstandorte, bietet die netcon int. optimale Lösungsansätze für eine dauerhafte Lagerung, Distribution, Kommissionierung oder den Zu- und Nachlauf im Export und Import.
Welche Möglichkeiten bieten wir an?
dauerhafte Einlagerung
Bunkerlagerflächgen
transportbedingte Aufbewahrung /Zwischenlagerung
Umschlagslagerung
Zolllager und Verwahrlager
Containerlagerung
Distributions-/Kommissionierungslager
Welche Waren können wir lagern:
Explosivstoffe
pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerk
waffenrechtliche Waren - Waffen / Munition
KWKG-Waren
verbotene Gegenstände, Waffen & Munition (BKA-Ware)
Gefahrgüter der Klassen 2-6, 8 und 9
Lithiumbatterien
gefährlicher & ungefährlicher Abfall
konventionelle Waren
Grenzüberschreitende Abfalltransporte & Entsorgungsprojekte
Der internationale Transport von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen unterliegt, je nach Art des Abfalls und Verkehrsträgers, einer Vielzahl von nationalen und internationalen Regularien sowie strengsten Kontrollen.
Während der nationale Transport von ungefährlichen Abfällen verhältnismäßig überschaubare Anforderungen mit sich bringt, zählt der internationale Transport von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung, beispielsweise der Klasse 1 (Explosivstoffe), zu den Königsdisziplinen der internationalen Logistik.
Neben internationalen Abfallvorschriften unterliegt der Transport zudem einer Reihe von individuellen nationalen sowie international gültigen Anforderungen, die bei einem Transport in Einklang gebracht und deren Maßgaben erfüllt werden müssen - Gefahrgutrecht, Sprengstoffrecht, Waffenrecht, DualUse Verordnung, Kriegswaffenkontrollgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, etc.
Dies erfordert eine sehr gründliche und komplexe Vorplanung in Sachen Transportweg, Zertifizierung, Genehmigungssituaion, Klassifizierung, Equipment sowie Dokumentation und bringt daher nicht selten unvorhersehbare sowie kosten- und zeitintensive Probleme mit sich.
Die netcon int. GmbH überzeugt auf dem Gebiet der internationalen Abfalltransporte mit einer zuverlässigen Kompetenz, einem verlässlichen Partnernetzwerk sowie namhaften Referenz-Projekten und unterstützt Sie gerne bei allen Belangen rund ums Thema Abfalltransport zu See, Land und Luft.
In Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Partnern aus dem Bereich "Entsorgung" (Entsorgungsfachbetriebe), bietet netcon int. GmbH seinen Kunden eine umfangreiche Entsorgungsabwicklung, von der Einstufung über die Verpackung, den internationalen Transport bis hin zur fachgerechten Entsorgung inklusive Entsorgungsnachweis.
Kompetenzen der netcon int. GmbH
innerdeutsche und europaweite Abfalltransporte zu Straße und Schiene
internationale Abfalltransporte per Seeschiff, Flugzeug
Abfälle zur Beseitigung
Abfälle zur Verwertung (gelb, nicht und grün gelistet)
gefährliche (*) und ungefährliche Abfälle
Gefahrgut-Abfall (inklusive Explosivstoffe)
Potentielle Ladungen
Abfälle aus Explosivstoffen & Pyrotechnik
Abfälle aus den Gefahrgutklassen 2 bis, 8,9
Platinen und Elektroschrott
Güter zu Entmilitarisierung (Abrüstung)
Metallschrott
Europaweite Transport-/Transitgenehmigungen
Speziell bei gefährlichen bzw. genehmigungspflichtigen Gütern gehören, in vielen Fällen, nicht nur eine Export- sowie Importlizenz zu den erforderlichen Dokumenten, sondern zusätzlich je nach Ladungstyp, Ursprungs-, Empfangs- oder Transitland bzw. Hafen, weitere Genehmigungen zu den Anforderungen eines Transportes, einer Lagerung oder eines Umschlages.
Für die Ausführung unserer Gefahrguttransporte stehen wir Ihnen natürlich zusätzlich auch in genehmigungstechnischen Fragen zur Seite und beantragen diese als Teil einer Gesamtleistung - europaweit!
Für eventuelle Rückfragen, aus dem Bereich der Transporte von Gefahrgütern oder genehmigungspflichtiger Transporte, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Transit & Transport in Deutschland
Genehmigung zum innergemeinschaftlichen Verbringen von
Explosivstoffen gemäß Sprengstoffverordnung
Verbringungserlaubnis gemäß Waffenrecht
Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
gemäß Kriegswaffenkontrollgesetz
Fahrwegbestimmungen gemäß GGVSEE
Umschlags-/Lagergenehmigungen einzelner Hafenbehörden
Europäisches Ausland:
nationale Transitgenehmigungen
EU ICT-Genehmigungen
Consente BENELUX
Umschlagsgenehmigungen verschiedener Hafenbehörden
(Polizei-/Militär) Eskorten
weitere
Seemäßiges Stauen & Packen von Ladungsträgern
Der seemäßige Stau und die seemäßige Verpackung von Ladungen in Container, Flat Racks, Kisten oder auf Paletten, ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Frachtsendung, da dies maßgeblich zum Schutze der Ladung und dessen Umwelt beiträgt (z.B. bei Bremsvorgängen eines LKWs, Schiffsbewegungen sowie Be- und Entladearbeiten).
Hier gilt es besondere, teilweise individuelle Richtlinien sowie offizielle, international gültige Vorschriften zu beachten, welche durch bestimmte Kontrollinstanzen gehen müssen, bevor die Ware letztendlich zum Versand freigegeben und verschifft bzw. verbracht werden darf.
Die netcon int. bietet ihren Kunden hier sehr umfassende und umsichtige Leistungen, sowohl über die hafennahen Standorte für die Abwicklung von Explosivstoffen oder anderen genehmigungspflichtigen Ladungen, als auch über hafeninterne Standort, für Gefahrgüter der Klassen 2 bis, 8 und 9, in ganz Europa - und darüber hinaus.
Wir erstellen Ihnen gerne einen zuverlässigen Verladeplan mit einem passenden Gesamtkonzept, für Ihre Ladung!
Was gilt es zu beachten?
Zustand / Zertifizierung des Ladungsträgers (Container, Palette etc.)
Verwendung von zugelassenem Stau- und Sicherungsmaterial
Begasung des Ladungsträgers
Ausstellung eines Container-Packzertifikates und Dokumentation
Versiegelung des Ladungsträgers durch den Zoll
Versiegelung des Ladungsträgers durch den Versender
Die korrekte Plakatierung des Ladungsträgers (Gefahrgutlabel etc.)
Verwiegung und Einreichung des VGM gemäß SOLAS
Begutachtung durch einen Surveyor (falls nötig)
Welche Leistungen bieten wir an?
seemäßiges Stauen von Containern und Flat Racks
Bau von Sperr- & Vollholzkisten
Bau von Verschlägen
Container Einschubböden
Korrosionsschutz (Alu-/Einschrumpffolie)
mobile Einsatzteams
Gefahrgutverpackungen
Kommissionierung von Paletten
Container Rundläufe
Gefahrgut-Dokumentation
Eine vollständige und regelkonforme Dokumentation ist die Basisanforderung eines jeden Gefahrguttransportes auf dem See-, Land- sowie Luftweg. Diese richtet sich in erster Linie nach den folgenden europäischen und internationalen Regelwerken:
IMDG (International Maritime Dangerous Goods Code)
IATA-Code (International Air Transport Association)
ADR (Europäisches Übereinkommen über die int. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
ADN (Europäisches Übereinkommen über die int. Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
RID (Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
Gerne nehmen wir die individuelle Erstellung Ihrer Versandpapiere mit in unsere logistische Abwicklung auf.
Beratung & Projektplanung
Der Transport von Gefahrgütern sowie den damit verbundenen Nebentätigkeiten wie Lagerung, Umschlag und Dokumentation, unterliegen sowohl national als auch international strengen Anforderungen und setzen eine sachkundige Planung voraus.
Durch die sich ständig ändernden Umstände, sowie einer Vielzahl von Vorschriften, Gesetzen und Restriktionen einzelner Lade-, Lösch- sowie Transithäfen und -ländern, gibt es für einen Großteil bestimmter Ladungen nicht immer eine dauerhafte Transport- bzw. Musterlösung.
Durch unser umfassendes Netzwerk im Bereich der internationalen Logistik von Gefahrgütern auf dem Land-, See- und Luftweg, sind wir stets auf einem aktuellen Informationsstand und in der Lage, die optimale Lösung für Ihre Ladung zu finden, auszuarbeiten und umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen: Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG, Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr - CMR, Gefahrgutverordnung See - GGVSee, International Maritime Dangerous Goods Code - IMDG, Cargo Transport Units Packrichtlinien - CTU Guide, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADR, Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/ & Binnenschiff - GGVSEB, Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV, Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV, Gefahrgut-Kontrollverordnung - GGKontrollV, Sprengstoffgesetz - SprengG, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - SprengV, Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen - ADN, Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter per Schiene - RID, International Air Transport Association - IATA Code, Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV, Waffengesetz - WaffG, Kriegswaffenkontrollgesetz - KrWaffKontrG, Dual-Use Verordnung, Nationales und Internationales Abfallrecht
Wenn Sie Gefahrgut über den Luftweg, den Seeweg oder den Landweg versenden möchten, gibt es umfangreiche Bestimmungen zu beachten! Diese ändern sich ständig und unterliegen zudem nationalen Besonderheiten. So wundert es nicht, dass der Umgang mit diesen speziellen Waren nicht nur strengen Kontrollen unterliegt, sondern auch diverse Befähigungen und Zertifizierungen als Gefahrgut Spedition erfordert.
Wir sind für diese speziellen Güter autorisiert, zertifiziert und geschult. Die stetige Fortbildung und der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Waren sind für uns selbstverständlich. Das Dienstleistungsangebot unserer Gefahrgut Spedition umfasst alle Tätigkeiten – vom Versender übers Lager bis zur Destination.
Immer unter Berücksichtigung folgender nationaler und internationaler Vorschriften und Gesetze:
IMDG (International Maritime Dangerous Goods Code)
IATA (International Air Transport Association)
ADR (Europäisches Übereinkommen über die int. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
ADN (Europäisches Übereinkommen über die int. Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
RID (Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
Waffengesetz (WaffG) / Waffenverordnung (WaffV)
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
Sprengstoffgesetz (SprengG)
Abfall Regularien (national/international)
Dazu steht unser Team sowie unser globales Dienstleistungsnetzwerk Ihnen rund um die Uhr zur Seite. Informieren Sie sich auch über Logistische Zusatzleitungen.
Gefahrguttransport ist Vertrauenssache!
Unsere Dienstleistungen aus dem Bereich internationaler Gefahrgut Spedition gehören zu unseren Kernkompetenzen, was uns für einen internationalen Kundenstamm aus der Automobil-/Chemieindustrie, der Luft-/ Raumfahrt, dem Minenbau, dem Bereich der Feuerwerker und Pyrotechniker sowie weiterer Gewerbe- und Industriezweige zu einem wichtigen Partner macht.
Unser Service bei einem Gefahrguttransport beginnt bereits bei der Lagerung der folgenden Güter:
Güter der Gefahrgut-Klasse 1 (explosive Güter)
IATA (International Air Transport Association)
Güter der Gefahrgut-Klassen 2-6, 8, 9
Güter nach Waffenrecht (WaffG)
Güter nach Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
Güter nach Abfallrecht
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
o.g. Güter als Zollware in Frei-/Zolllagern
Weiter Bereiche sind die Verpackung und Stauung: Soll Ihre Ware beispielsweise mit dem Schiff transportiert werden? Eine Gefahrgut Seefracht hat ihre Besonderheiten! Grund dafür sind unter anderem Schiffsbewegungen. Bei Neigungen von bis zu 40 Grad ist es nicht verwunderlich, dass hier strenge Regeln und hohe Anforderungen herrschen. Diese Aufgabe übernehmen in unserer Spedition bei einem Gefahrguttransport ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter und Partner.
Welche Waren können wir als Gefahrgut versenden?
So komplex das Thema ist, so stolz sind wir auf unser Know-How! Gefährliche Güter sind national und international einheitlich in unterschiedliche Kategorien eingeteilt:
Die Gefahrguttransporte Klasse 1 beschreibt Explosivstoffe. Diese werden nach Gefährdungsgrad in weitere Unterklassen eingeteilt. Damit sind beispielsweise Explosivstoffe, pyrotechnnische Sätze und Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper F1-F4), Zündmittel, Güter zu Demilitarisierungszwecken und Abfälle der Klasse 1 gemeint.
Zu den Gefahrguttransporten der weiteren Klassen gehören unter anderem Treibstoffe/Öle, Lithium-Batterien, Chemikalien und Farbe. In unserem Infopool können Sie eine Liste alle Gefahrgutklassen einsehen. Nehmen Sie daher gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie Gefahrgut sicher versenden möchten.
Spezielles Gefahrgut transportieren?
Unsere Kompetenz als Gefahrgut Spedition für den speziellen Transport von militärischen und zivilen Rüstungsgütern können wir ebenfalls belegen. Bitte fragen Sie unsere Nachweise und Zertifikate an.
Ob über Land oder auf dem See- bzw. Luftweg - auch hier gelten nationale und internationale Regeln und Vorschriften (z.B. WaffR, WaffG, AWaffV, KrWaffKontrG IMDG-Code, SprengV), wenn wir für Sie Gefahrgut ordnungsgemäß transportieren, die strengstens kontrolliert werden! Unsere umfangreiche Expertise ermöglicht es uns, individuelle Transportkonzepte für Sie zu erarbeiten und umzusetzen.
Welche Dienstleistungen bieten wir als Gefahrgut Spedition?
- Lagerung und Aufbewahrung
- europaweite Transporte zu Land
- internationale Transporte als Seefracht und Luftfracht
- seemäßige Verpackung und Stau von Ladungsträgern
- Zollabwicklung (Import/Export/Transit)
- Spezielle Ladungsversicherungen und Surveys
- europaweite Genehmigungsverfahren
Profitieren Sie von unserem Service!
✔ umfangreicher Erfahrungsschatz als Gefahrgut Spedition
✔ persönlicher Logistik-Support vom Lager bis zur Destination
✔ globales Dienstleistungsnetzwerk
✔ 24 Stunden-Service und Abwicklung
✔ Autorisierung im Umgang mit gefährlichen Gütern, genehmigungspflichtigen Ladungen und Abfall
Der Transport von Gefahrgut ist absolute Vertrauenssache: